Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
-
- 1.1 Die Anmeldung für die Zam-Ausbildung erfolgt schriftlich oder per Internet. Sie ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Ausbildungsgebühr.
- 1.2 Die Anmeldung ist nur gültig bei gleichzeitigem Eingang der Anmeldegebühr von 100,-€ auf das Konto von Tanzmedizin Deutschland e.V. Die Anmeldungen für die Zam-Ausbildung werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
- 1.3 Die komplette Teilnahmegebühr muss bis spätestens 6 Wochen vor dem Veranstal-tungstermin auf dem Konto von Tanzmedizin Deutschland e.V. eingegangen sein. Anderenfalls wird der Platz anderweitig vergeben. Für die Anzahlung gilt Ziff. 1.7.
- 1.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausbildung aus wichtigem Grund abzusagen. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl dar. In diesem Fall wird eine bereits entrichtete Anmeldungs- und/oder Teilnahmegebühr ohne Abzüge zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht.
- 1.5 Der Veranstalter ist berechtigt im Krankheitsfall eines Dozenten einen Ersatzdozenten adäquater Qualität zu stellen oder das Seminar auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- 1.6 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die den Unterrichtsablauf erheblich stören, von der Ausbildung auszuschließen. Eine erhebliche Störung liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer: - Dozenten oder andere Teilnehmer beleidigt, - gegenüber den Dozenten, Teilnehmern oder dem Veranstalter ein Straftat begeht, - den Anweisungen der Dozenten wiederholt nicht nachkommt.
- 1.7 Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben. Bei späterem Rücktritt beträgt die Bearbeitungsgebühr 100,00 Euro und wird mit der Anmeldegebühr verrechnet. Im Übrigen ist die Erstattung der Kursgebühr nur möglich, falls ein anderer Teilnehmer von der Warteliste nachrückt.
- 1.8 Im Falle einer die Teilnahme dauerhaft ausschließenden Krankheit, die durch ärztliches Attest nachzuweisen ist, ist der Teilnehmer berechtigt die Ausbildung abzubrechen. Die bereits besuchten Seminare sind zu bezahlen und können bei späterer Wiederholung der Ausbildung angerechnet werden.
-
2. Anwesenheit
-
- 2.1. In allen Wochenendseminaren der Zam-Ausbildung herrscht Anwesenheitspflicht. Können einzelne Termine aus privaten, beruflichen oder krankheitsbedingten Gründen nicht wahrgenommen werden, ist der Veranstalter umgehend zu informieren. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme ist unaufgefordert ein ärztliches Attest vorzulegen. Dieser Nachweis entbindet nicht von der Nachholpflicht.
- 2.2. Nachholpflicht:
- 2.2.1. Bis zur Prüfung dürfen nicht mehr als 10% der Gesamtausbildung versäumt werden; das entspricht einem Wochenendseminar.
- 2.2.2. Bei Überschreiten der 10% Fehlzeit müssen die versäumten Stunden noch während des laufenden Ausbildungsgangs an einem anderen Ausbildungsort nachgeholt werden. Anderenfalls wird die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erteilt.
- 2.3. Die Nicht-Teilnahme an einem Tag oder an einem oder mehreren Wochenenden entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
- 2.4. Ausnahmen von dieser Regel sind generell nicht vorgesehen, in Sonderfällen und auf gemeinsamen Beschluss des Prüfungskomitees jedoch möglich.
-
3. Abschlussprüfung
-
- 3.1. Die Prüfung setzt sich aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Arbeit zusammen. Wird einer der beiden Prüfungsteile nicht bestanden, besteht für diesen Teil der Prüfung Nachholpflicht.
- 3.2. Die Ausstellung der Zertifikatsurkunde erfolgt nur, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- erfolgreiches Ablegen der theoretischen Prüfung
- erfolgreiches Ablegen der praktischen Prüfung
- Komplettzahlung aller Ausbildungskosten
-
4. Das Zertifikat
-
- 4.1. Das „Zertifikat Tanzmedizin“ wird bei regelmäßiger Teilnahme und bestandener Abschlussprüfung erteilt.
- 4.2. Nach positiver Bewertung der Abschlussprüfung wird die Zertifikatsurkunde übergeben/zugesandt.
- 4.3. Der Inhaber des Zertifikats Tanzmedizin ist berechtigt, in seinen Kurs- oder Schulausschreibungen einen Verweis auf sein tanzmedizinisches Grundlagenwissen zu geben. Er ist nicht berechtigt, ohne vorherige Absprache im Namen von tamed e.V. Kurse im Bereich der Tanzmedizin anzubieten oder sich als tamed-Dozent der/für Tanzmedizin zu bezeichnen.
- 4.4. Fortbildungspflicht: Um die Gültigkeit des Zertifikats Tanzmedizin nach Erwerb zu erhalten, besteht Fort- und Weiterbildungspflicht. Alle zwei Jahre muss ein Nachweis über 16 Stunden Fortbildung im Bereich Tanzmedizin (tamed zertifiziert) erbracht werden. Zum Erhalt des Zertifikats muss die Fortbildungsbestätigung unaufgefordert bei der Geschäftsstelle von tamed eingereicht werden.
-
5. Haftung
-
- 5.1. Die Haftung des Veranstalters für entstehende Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters stehen die ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- 5.2. Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- 5.3. Der/die Teilnehmer/in gibt an, keine gesundheitlichen Probleme, die die Fähigkeit zu sportlicher Betätigung einschränken, zu haben. Sollten solche Probleme vorliegen oder Schmerzen im Zusammenhang mit dem Training auftreten, ist umgehend die Kursleitung zu informieren und ggf. ein Arzt aufzusuchen. Die ärztlichen Anweisungen zum Training sind zu beachten. Die Kursleiter sind über Einschränkungen und ärztliche Anweisungen zu informieren. Den Anleitungen der Kursleiterin ist Folge zu leisten.
- 5.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die auf einer Missachtung der ärztlichen Anweisungen oder der Anweisungen der Kursleitung beruhen. Bei Schwangerschaft ist die Kursleiterin zu informieren und die ärztliche Zustimmung zur Aufnahme/Fortführung des Trainings einzuholen. Für Verletzungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf einem Verstoß gegen die ärztlichen Anweisungen oder die Anweisungen der Kursleitungen beruhen, kann keine Haftung übernommen werden. 5.5. Die Haftung für Verletzungen ist im Übrigen auf die Versicherungssumme begrenzt.
-
6. Urheberrecht
-
- 6.1. Die Inhalte der Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Das Kopieren der Materialien oder Auszügen daraus, sowie die Weitergabe an Dritte ist verboten und kann bei Zuwiderhandlung zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
- 6.2. Film-, Ton- und Fotoaufnahmen seitens der Schüler/innen sind während der Seminare grundsätzlich untersagt, es sei denn, der Veranstalter oder der Gastdozent erteilt hierzu ausdrücklich seine Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder der Vorführung in der Öffentlichkeit.
- 6.3. tamed® ist in Deutschland eingetragenes Warenzeichnen und somit gesetzlich geschützt.
-
7. Widerrufsrecht
-
- 7.1. Verbrauchern steht im Falle des Vertragsabschlusses im Wege der Fermkommunikation das Widerrufsrecht gem. § 312 BGB zu: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
tamed e.V.
An der Maitanne 36
D-64295 Darmstadt
info@tamed.de - 7.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
- 7.3. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
- 7.4. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Darmstadt, August 2010
Änderungen vorbehalten
- 7.1. Verbrauchern steht im Falle des Vertragsabschlusses im Wege der Fermkommunikation das Widerrufsrecht gem. § 312 BGB zu: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Die AGBs zum Download
Stand: 06.09.2010
